Die K29 zwischen Lollar und Staufenberg ist die erste Fahrradstraße Hessens außerhalb geschlossener Ortschaften
11.07.2022
Eine Fahrradstraße verbindet seit Mitte Mai die beiden Ortschaften Lollar und Staufenberg im Norden des Landkreises Gießen. Als Verkehrsversuch mit einer Laufzeit von sechs Monaten haben Radfahrer auf der Kreisstraße 29 zwischen den beiden Kommunen Vorrang vor motorisierten Fahrzeugen und dürfen sogar nebeneinander fahren. PKW, Motorräder und landwirtschaftliche Fahrzeuge sind dort im Prinzip nur Gäste, dürfen Radfahrer wegen des vorgeschriebenen Sicherheitsabstandes (außerorts zwei Meter) nicht überholen.
Aufgrund der geringen Fahrbahnbreite (etwa 4,10 Meter), der zum Teil engen und unübersichtliche Kurven und den hohen Geschwindigkeiten kam es immer wieder zu gefährlichen Situationen oder zu vermeidbaren Verkehrsunfällen. Somit stand die Kreissstraße schon seit mehreren Jahren im Fokus der Behörden. Während der Krötenwanderungen in den vergangenen Jahren war die Straße regelmäßig längerfristig gesperrt. Aus der daraus resultierenden Beliebtheit der Strecke bei Radfahrern wuchs im März 2022 die Idee einer Fahrradstraße. In nur zwei Monaten und im Austausch mit den Gemeinden konnte am 15. Mai der Startschuss für die Fahrradstraße gegeben werden. Etwa sechs Wochen lang kontrollierten Beamte des Regionalen Verkehrsdienstes Gießen und Ordnungspolizisten der beiden Kommunen Verkehrsteilnehmer auf der Strecke und klärten über die Regeln der Fahrradstraße auf. Den Abschluss dieser Maßnahmen endete am Freitag 01. Juli mit einem Präventionsnachmittag. Vertreter des Landkreises Gießen, beider Kommunen und des regionalen Verkehrsdienstes führten fast 50 Gespräche mit unterschiedlichen Verkehrsteilnehmern und geladenen Medienvertretern durch und wiesen darauf hin, dass bei zukünftigen Verkehrskontrollen Verstöße nunmehr geahndet werden.
Folgende Regeln sind auf der Fahrradstraße K29 zu beachten:
1: Fahrradfahrer haben Vorrang und dürfen nicht überholt werden
2: Fahrradfahrer dürfen nebeneinander fahren
3: PKW's und Motorräder sind zugelassene Gäste, dürfen eine Maximalgeschwindigkeit von 30 KM/h jedoch nicht überschreiten
4: Landwirtschaftliche Anliegen sind ebenfalls zugelassen