Schwerbehindertenvertretung im Polizeipräsidium Mittelhessen
Vertrauensperson:
Herr Ralf Martinez
Polizeipräsidium Mittelhessen
Ferniestraße 8
35394 Gießen
Tel.: +49 641 7006-0
Vertretung:
Herr Matthias Rüb
Abt. V-V21
- PKZ Poststelle -
Ferniestraße 8
35394 Gießen
Tel.: +49 641 7006-0
Grundsätze und Aufgabenbeschreibung
Grundsätze:
Die Aufgabe der Vertrauensperson der schwerbehinderten Menschen und den Mitgliedern in der Vertretung gründet sich auf dem Sozialgesetzbuch IX, Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen, in der Fassung der Bekanntmachung vom 19. Juni 2001. Hier besonders der Teil 2 Schwerbehindertenrecht. Die Regelungen dieses Teils gelten für schwerbehinderte und ihnen gleichgestellte behinderte Menschen. Private und öffentliche Arbeitgeber mit mindestens 20 Arbeitsplätzen im Sinne des § 73 SGB IX haben auf wenigstens 5 Prozent der Arbeitsplätze schwerbehinderte Menschen zu beschäftigen. Dabei sind schwerbehinderte Frauen besonders zu berücksichtigen.
Wahl und Amtszeit
In Dienststellen mit wenigstens fünf schwerbehinderten Menschen die nicht nur vorübergehend beschäftigt sind, wird eine Schwerbehindertenvertretung gewählt. Wahlberechtigt sind alle in der Dienststelle beschäftigen schwerbehinderten Menschen. Wählbar sind alle in der Dienststelle nicht nur vorübergehend Beschäftigten die das 18. Lebensjahr vollendet haben und der Dienststelle mindestens 6 Monate angehören, sie müssen selbst nicht schwerbehindert sein. Die regelmäßigen Wahlen finden alle vier Jahre in der Zeit von 01. Oktober bis 30. November statt. Die Amtszeit beträgt vier Jahre.
Aufgaben:
Die Schwerbehindertenvertretung fördert die Eingliederung schwerbehinderter Menschen in die Dienststelle, vertritt ihre Interessen dort und steht ihnen beratend und helfend zur Seite.
Das heißt:
wir beraten persönlich, vertraulich und unterstützen
- bei der Antragstellung auf Anerkennung einer Schwerbehinderung und
- bei Gleichstellungbei längerer Krankheit u. evtl. entstehender Schwerbehinderung
wir
- nehmen berechtigte Anregungen und Beschwerden entgegen und verhandeln mit der Behördenleitung mit dem Ziel der Erledigung
- beantragen Maßnahmen die den schwerbehinderten Menschen dienen (z.B. Arbeitsplatzbegehung, Stehpult etc.)
- wachen darüber, dass die geltenden Verordnungen, Gesetze, Dienstvereinbarungen (z.B. die Integrationsrichtlinie des Landes Hessen, das SGB IX Schwerbehindertenrecht) durchgeführt werden und ob die dem Arbeitgeber obliegenden Verpflichtungen erfüllt werden ( z.B. Beschäftigungspflicht, Gleichbehandlung bei Stellenbesetzung)
wir
- haben das Recht, an allen Sitzungen des Personalrates beratend teilzunehmen
- können beantragen, dass Angelegenheiten die schwerbehinderte Menschen betreffen auf die Tagesordnung der nächsten PR-Sitzung gesetzt werden
- nehmen an den Monatsgesprächen zwischen Personalrat u. Behördenleitung teil
- können mindestens einmal im Kalenderjahr eine Versammlung der schwerbehinderten Menschen in der Dienststelle durchführen
- nehmen unsere Aufgabe unentgeltlich ehrenamtlich wahr und werden von der beruflichen Tätigkeit befreit soweit es für die Durchführung erforderlich ist
- sind zum Stillschweigen verpflichtet z.B. wenn es um persönliche Angelegenheiten der Beschäftigten geht
- arbeiten eng zusammen mit der Personalberatung, der Frauenbeauftragen und dem Personalrat.
Unser Ziel ist es, gemeinsam mit allen Beteiligten im Polizeipräsidium Mittelhessen die Zusammenarbeit zwischen Kolleginnen und Kollegen mit und ohne Handikap zu fördern und Hilfestellung im erforderlichen Maß geben zu können.
Das Team der Schwerbehindertenvertretung ist mit den Vertrauenspersonen weiterhin auch in den Polizeidirektionen vor Ort Ansprechpartner für alle Bediensteten, unsere dienstlichen Telefonnummern und Adressen finden Sie im Anschluss.
Unser Motto:
Die Vielfalt des Lebens gibt uns jeden Tag die Möglichkeit,
Neues zu entdecken und in unseren Alltag zu integrieren.
Eine gute Zusammenarbeit wünscht sich das Team der Schwerbehindertenvertretung
Quelle: Ute Schaft-Paetow, Abteilung Verwaltung, V33