Allgemeine Informationen zu Datenverarbeitungen durch die hessische Polizei gem. § 50 HDSIG und behördliche Datenschutzbeauftragte
Die Polizei Hessen nimmt selbstverständlich den Schutz Ihrer persönlichen Daten sehr ernst. Ihre personenbezogenen Daten werden streng vertraulich und entsprechend den gesetzlich vorgegebenen Bestimmungen behandelt. Dies ist Teil unserer Verpflichtung zu Transparenz hinsichtlich der Nutzung und sicheren Aufbewahrung Ihrer Daten. Wir haben die allgemeinen Informationen zu Datenverarbeitungen hinsichtlich den Erfordernissen der Richtlinie (EU) Nr. 2016/680 sowie der Bestimmungen des Hessischen Landesrechts, die diese Richtlinie umsetzen, insbesondere des § 50 des Hessischen Datenschutz- und Informationsfreiheitsgesetzes (HDSIG) ausgestaltet.
Im Geltungsbereich der vorgenannten Richtlinie gelten grundsätzlich die die Richtlinie umsetzenden gesetzlichen Bestimmungen und nicht die Verordnung (EU) Nr. 2016/679 (DS-GVO) und die diese begleitenden landesgesetzlichen Regelungen.
Inhalt
IV. Zwecke der Datenverarbeitungen
V. Unser Umgang mit Ihren Daten
1. Personenbezogene Daten
2. Einwilligung
3. Meldung von Verletzungen des Schutzes personenbezogener Daten gemäß § 60 HDSIG oder Art. 33 DS-GVO (Meldung von Datenpannen)
4. Speicherdauer und Speicherfristen
VI. Empfänger oder Kategorien von Empfängern
1. Recht auf Auskunft
2. Recht auf Berichtigung
3. Recht auf Löschung
4. Recht auf Einschränkung der Verarbeitung
5. Recht auf Beschwerde
Die allgemeinen Informationen zu Datenverarbeitungen gelten für personenbezogenen Daten, welche im Rahmen der Tätigkeit der Polizei Hessen und ihrer Aufgabenerfüllung erhoben und (weiter)verarbeitet werden.
Verantwortlich für die Verarbeitung personenbezogener Daten im Rahmen der polizeilichen Aufgabenerfüllung sind die Polizeibehörden nach § 91 Hessisches Gesetz über die öffentliche Sicherheit und Ordnung (HSOG):
Hessisches Ministerium des Innern und für Sport
Landespolizeipräsidium
Friedrich-Ebert-Allee 12
65185 Wiesbaden
Tel.: +49 (611) 353 -0
Fax.: +49 (611) 353 -1766
E-Mail: poststelle@hmdis.hessen.de
Polizeipräsidium Nordhessen
Grüner Weg 33
34117 Kassel
Telefon: 0561 / 910 - 0
Telefax: 0561 / 910 - 1111
E-Mail: ppnh@polizei.hessen.de
Polizeipräsidium Mittelhessen
Ferniestraße 8
35394 Gießen
Telefon: 0641 / 7006 - 0
Telefax: 0641 / 7006 - 3339
E-Mail: ppmh@polizei.hessen.de
Polizeipräsidium Osthessen
Severingstraße 1
36041 Fulda
Telefon: 0661 / 105 - 0
Telefax: 0661 / 105 - 2039
E-Mail: ppoh@polizei.hessen.de
Polizeipräsidium Westhessen
Konrad-Adenauer-Ring 51
65187 Wiesbaden
Telefon: 0611 / 345 - 0
Telefax: 0611 / 345 - 1381
E-Mail: ppwh@polizei.hessen.de
Polizeipräsidium Frankfurt am Main
Adickesallee 70
60322 Frankfurt am Main
Telefon: 069 / 755 - 00
Telefax: 069 / 755 - 80808
E-Mail: ppffm@polizei.hessen.de
Polizeipräsidium Südosthessen
Spessartring 61
63071 Offenbach am Main
Telefon: 069 / 8098 - 0
Telefax: 069 / 8098 - 2307
E-Mail: ppsoh@polizei.hessen.de
Polizeipräsidium Südhessen
Klappacher Straße 145
64285 Darmstadt
Telefon: 06151 / 969 - 0
Telefax: 06151 969-22125
E-Mail: ppsh@polizei.hessen.de
Hessisches Landeskriminalamt
Hölderlinstr. 1 - 5
65187 Wiesbaden
Telefon: 0611 / 83 - 0
Telefax: 0611 / 83 - 8305
E-Mail: hlka@polizei.hessen.de
Hessisches Bereitschaftspolizeipräsidium
Wiesbadener Str. 99
55252 Mainz-Kastel
Telefon: 06134 / 602 - 0
Telefax: 06134 / 602 - 6009
E-Mail: hbpp@polizei.hessen.de
Hessisches Polizeipräsidium für Technik
Willy-Brandt-Allee 20
65197 Wiesbaden
Telefon: 0611 / 8801 - 0
Telefax: 0611 / 8801 - 5099
E-Mail: hpt@polizei.hessen.de
Hessische Hochschule für öffentliches Management und Sicherheit
Schönbergstr. 100
65199 Wiesbaden
Telefon: 0611 / 3256 - 0
Telefax: 0611 / 3256 - 1099
E-Mail: mail@hoems.hessen.de
Die Datenschutzbeauftragten der Polizeibehörden des Landes Hessen sind:
Hessisches Ministerium des Innern und für Sport:
Tel.: 0611 - 353 -1302
E-Mail: Datenschutzbeauftragter@hmdis.hessen.de
Polizeipräsidium Nordhessen:
Tel.: 0561 – 910 - 0
E-Mail: datenschutzbeauftragter.ppnh@polizei.hessen.de
Polizeipräsidium Mittelhessen:
Tel.: 0641 – 7006 - 0
E-Mail: datenschutz.ppmh@polizei.hessen.de
Polizeipräsidium Osthessen:
Tel.: 0661 – 105 - 0
E-Mail: datenschutz.ppoh@polizei.hessen.de
Polizeipräsidium Westhessen:
Tel.: 0611 – 345 - 0
E-Mail: datenschutz.ppwh@polizei.hessen.de
Polizeipräsidium Südosthessen:
Tel.: 069 – 8098 - 0
E-Mail: datenschutz.ppsoh@polizei.hessen.de
Polizeipräsidium Frankfurt:
Tel.: 069 – 755 - 0
E-Mail: datenschutz.ppffm@polizei.hessen.de
Polizeipräsidium Südhessen:
Tel.: 06151 – 969 - 0
E-Mail: datenschutz.ppsh@polizei.hessen.de
Hessisches Landeskriminalamt:
Tel.: 0611 – 83 - 0
E-Mail: datenschutz.hlka@polizei.hessen.de
Hessisches Polizeipräsidium für Technik:
Tel.: 0611 – 8801 - 0
E-Mail: datenschutz.hpt@polizei.hessen.de
Hessisches Bereitschaftspolizeipräsidium:
Tel.: 06134 – 602 - 0
E-Mail: datenschutz.hbpp@polizei.hessen.de
Hessische Hochschule für öffentliches Management und Sicherheit:
Tel.: 0611-3256 - 0
E-Mail: datenschutz.hpa@polizei.hessen.de
IV. Zwecke der Datenverarbeitungen
Zwecke der Datenverarbeitungen sind die Erfüllung von Verpflichtungen der Polizei, die sich insbesondere aus dem Hessischen Gesetz über die öffentliche Sicherheit und Ordnung (HSOG) und dem jeweils einschlägigen Verfahrensrecht, wie der Strafprozessordnung (StPO) und dem Gesetz über Ordnungswidrigkeiten (OWiG), ergeben.
Die Datenverarbeitungen durch die Polizei Hessen erfolgen überwiegend zu Zwecken des § 40 HDSIG, also zur Verhütung, Ermittlung, Aufdeckung, Verfolgung oder Ahndung von Straftaten oder Ordnungswidrigkeiten, einschließlich des Schutzes vor und der Abwehr von Gefahren für die öffentliche Sicherheit. Ist der Anwendungsbereich des § 40 HDSIG nicht eröffnet, unterfällt die Datenverarbeitung dem Anwendungsbereich der DS-GVO.
Die der Umsetzung der Richtlinie (EU) Nr. 2016/680 dienenden Vorschriften im HSOG und der insoweit subsidiär zur Anwendung kommenden Dritte Teil des HDSIG (§§ 40-79 HDSIG) finden Anwendung bei der Verarbeitung personenbezogener Daten durch die für die Verhütung, Ermittlung, Aufdeckung, Verfolgung oder Ahndung von Straftaten oder Ordnungswidrigkeiten, einschließlich des Schutzes vor und der Abwehr von Gefahren für die öffentliche Sicherheit, zuständigen Stellen. Art. 2 Buchst. d der Verordnung (EU) Nr. 2016/679 bestimmt – dies aufgreifend –, dass die DS-GVO für die Verarbeitung personenbezogener Daten zu den vorgenannten Zwecken der Richtlinie nicht anwendbar ist.
In den Anwendungsbereich der DS-GVO und die ihrer Durchführung dienenden Vorschriften des Zweiten Teils des HDSIG und des HSOG fallen beispielsweise Datenverarbeitungsvorgänge im Zusammenhang mit dem Schutz privater Rechte oder Störer- oder Gefahrenlagen ohne jeglichen Straftaten- oder Ordnungswidrigkeitenbezug. Hier ist der Anwendungsbereich der Richtlinie (EU) Nr. 2016/680 nicht eröffnet, sodass auch die deren Umsetzung dienenden Vorschriften des Dritten Teils des HDSIG keine Anwendung finden.
V. Unser Umgang mit Ihren Daten
1. Personenbezogene Daten
Gemäß § 41 Nr. 1 HDSIG und Art. 4 DS-GVO sind personenbezogene Daten alle Informationen, die sich auf eine identifizierte oder identifizierbare natürliche Person beziehen; als identifizierbar wird eine natürliche Person angesehen, die direkt oder indirekt, insbesondere mittels Zuordnung zu einer Kennung wie einem Namen, zu einer Kennnummer, zu Standortdaten, zu einer Online-Kennung oder zu einem oder mehreren besonderen Merkmalen identifiziert werden kann, die Ausdruck der physischen, physiologischen, genetischen, psychischen, wirtschaftlichen, kulturellen oder sozialen Identität dieser natürlichen Person sind. Anonyme Informationen hingegen sind solche Informationen, die sich nicht auf eine identifizierte oder identifizierbare natürliche Person beziehen. Personenbezogene Daten, die in einer Weise anonymisiert worden sind, dass die betroffene Person nicht oder nicht mehr identifiziert werden kann, sind anonymisierte Daten, vgl. § 2 Abs. 4 HDSIG.
2. Einwilligung als Rechtsgrundlage der Datenverarbeitung
Soweit Sie in einzelnen Fällen ausdrücklich gefragt werden, ob Sie mit der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten einverstanden (z.B. Einwilligung gemäß § 46 HDSIG i.V.m. § 13 Abs. 1 Nr. 1, Abs. 9, 13a Abs. 2 HSOG, Art. 7 DS-GVO) sind, gilt Folgendes: Sie können die Einwilligung jederzeit widerrufen. Dies wirkt nur für die Zukunft. Die bis zum Widerruf erfolgte Verarbeitung bleibt also rechtmäßig. Von diesen Fällen abgesehen beruht die Verarbeitung personenbezogener Daten durch die Polizei Hessen aber nicht auf einer Einwilligung, sondern auf gesetzlichen Regelungen bzw. Ermächtigungsgrundlagen, kann also auch gegen den Willen der Betroffenen geschehen. Ein Widerruf der Einwilligung ist daher nur möglich und von Bedeutung, wenn Sie zuvor – z. B. in einem Brief, mündlich oder in einem Formular – um Ihre Einwilligung gebeten worden sind.
3. Meldung von Verletzungen des Schutzes personenbezogener Daten gemäß § 60 HDSIG oder Art. 33 DS-GVO (Meldung von Datenpannen)
Verantwortliche und Auftragsverarbeiter haben es gemäß § 60 HDSIG oder Art. 33 Abs. 1, 2 DS-GVO unverzüglich, spätestens aber nach 72 Stunden, der Datenschutzaufsichtsbehörde zu melden, wenn der Schutz personenbezogener Daten bei ihnen verletzt wurde. Die Polizei Hessen speichert die hierbei erhobenen personenbezogenen Daten aufgrund dieser gesetzlichen Verpflichtung und zur weiteren Bearbeitung der Meldung sowie zur Prüfung, ob von der Verletzung betroffene Personen nach § 61 HDSIG oder Art. 34 Abs. 1 DS-GVO zu benachrichtigen sind.
4. Speicherdauer und Speicherfristen
Die personenbezogenen Daten der betroffenen Person werden so lange gespeichert, wie dies für die Aufgabenerfüllung erforderlich und zulässig ist. Eine Speicherung erfolgt, soweit dies durch den europäischen oder nationalen Gesetzgeber in unionsrechtlichen Verordnungen, Gesetzen oder sonstigen Vorschriften – im Rahmen der entsprechenden Speicher- und Prüffristen –, denen der Verantwortliche unterliegt, vorgesehen wurde, vgl. etwa §§ 27, 27a HSOG, §§ 14 ff. HSOG-DVO.
VI. Empfänger oder Kategorien von Empfängern
In der Regel werden personenbezogene Daten, die Sie uns zu Ihrer Person mitteilen, durch die Polizei Hessen verarbeitet. Zur Erfüllung unserer Aufgaben und Pflichten kann es aber erforderlich sein, dass wir die zu Ihrer Person gespeicherten personenbezogenen Daten gegenüber natürlichen und juristischen Personen, Behörden, Einrichtungen oder anderen Stellen gegenüber offenlegen, vgl. etwa §§ 20 ff. HSOG oder §§ 474 ff. StPO. Eine Weitergabe Ihrer personenbezogenen Daten erfolgt aber nur im Rahmen der Vorgaben des geltenden Rechts, so dass dafür Sorge getragen wird, dass Ihre Daten nicht an Unberechtigte gelangen. Die Einzelheiten zur möglichen Weitergabe an öffentliche Stellen in Sonderfällen ergeben sich aus dem jeweiligen einschlägigen Recht. Ihre personenbezogenen Daten können auch der Auftragsverarbeitung durch die Hessische Zentrale für Datenverarbeitung (HZD) und bspw. im Rahmen länderübergreifender Zusammenarbeit vergleichbare Betriebe anderer Bundesländer unterliegen. Dabei handelt es sich jeweils um öffentliche Stellen, die lediglich die Technologie für die von der Polizei Hessen gesteuerte Datenverarbeitung zur Verfügung stellen.
Werden Ihre personenbezogenen Daten von der Polizei Hessen verarbeitet, sind Sie betroffene Person im Sinne des Datenschutzrechts und es stehen Ihnen folgende Rechte nach dem HDSIG, HSOG und der DS-GVO, die sich insbesondere aus den §§ 52 und 53 HDSIG und §§ 27 ff. HSOG sowie Art. 15 bis 18, 21 DS-GVO ergeben, gegenüber dem Verantwortlichen zu. Bitte beachten Sie, dass Ihre Rechte durch die Vorschriften des HDSIG, HSOG und DS-GVO, bspw. gemäß §§ 27, 29 HSOG i.V.m. §§ 52 und 53 HDSIG, § 45 Abs. 4 und 5 HDSIG, oder gemäß §§ 24 Abs. 2, 25 Abs. 2 bis 4, 26 Abs. 2, 33 ff. HDSIG i.V.m. §§ 27a, 29 Abs. 3 HSOG, eingeschränkt werden.
1. Recht auf Auskunft
Sie können Auskunft gemäß § 29 Abs. 1 HSOG i. V. m. § 52 Abs. 1 HDSIG oder Art. 15 DS-GVO über Ihre von uns verarbeiteten personenbezogenen Daten verlangen. In Ihrem Auskunftsantrag sollten Sie Ihr Anliegen präzisieren, um uns das Zusammenstellen der erforderlichen Daten zu erleichtern.
2. Recht auf Berichtigung
Sollten die Sie betreffenden Angaben nicht (mehr) zutreffend sein, können Sie gemäß § 27 HSOG i.V.m. § 53 HDSIG oder gemäß Art. 16 DS-GVO i.V.m. § 27a HSOG eine Berichtigung verlangen. Sollten Ihre Daten unvollständig sein, können Sie eine Vervollständigung verlangen.
3. Recht auf Löschung
Sie können unter den Bedingungen des § 27 HSOG i.V.m. § 53 HDSIG oder des Art. 17 DS-GVO, § 34 HDSIG i.V.m.§ 27a HSOG die Löschung Ihrer personenbezogenen Daten verlangen. Ihr Anspruch auf Löschung hängt u. a. davon ab, ob die Sie betreffenden Daten von uns zur Erfüllung unserer gesetzlichen Aufgaben noch benötigt werden.
4. Recht auf Einschränkung der Verarbeitung
Sie haben im Rahmen der Vorgaben des § 27 HSOG i.V.m. § 53 HDSIG oder des Art. 18 DS-GVO, § 34 HDSIG i.V.m. § 27a HSOG das Recht, eine Einschränkung der Verarbeitung der Sie betreffenden Daten zu verlangen.
5. Recht auf Beschwerde
Wenn Sie der Auffassung sind, dass wir bei der Verarbeitung Ihrer Daten datenschutzrechtliche Vorschriften nicht beachtet haben, können Sie sich mit einer Beschwerde an die oder den Hessischen Datenschutzbeauftragten bzw. Hessischen Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit wenden, die/der Ihre Beschwerde prüfen wird.
Die oder der Hessische Datenschutzbeauftragte bzw. Hessische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit ist unter folgender Adresse zu erreichen:
Der Hessische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Postfach 3163
65021 Wiesbaden
oder
Der Hessische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Gustav-Stresemann-Ring 1
65189 Wiesbaden
Tel.: 0611-1408-0
Fax: 0611-1408-611
E-Mail: poststelle@datenschutz.hessen.de