Freiwilliger Polizeidienst
Präsenz zeigen – beobachten - melden
Das ist das Motto des Freiwilligen Polizeidienstes (FPolD). Durch Streifengänge und vorbeugende Gespräche der/s freiwillige/n Polizeihelferin/Polizeihelfer mit den Bürgerinnen und Bürgern soll die Sicherheitslage im Bereich der Kommune weiter verbessert werden.
Dadurch unterstützt der FPolD die Polizeibehörden bei der Erfüllung ihrer Aufgaben.
Beim Polizeipräsidium Mittelhessen ist der FPolD zurzeit bei folgenden Städten und Gemeinden eingerichtet:
- Bad Nauheim
- Bad Vilbel
- Biedenkopf
- Gießen
- Gladenbach
- Heuchelheim
- Hungen
- Karben
- Kichhain
- Laubach
- Linden
- Marburg
- Neustadt
- Pohlheim
- Reichelsheim
- Rosbach v.d.H.
- Stadtallendorf
Sie möchten sich ehrenamtlich als Freiwillige/r Polizeihelferin/Polizeihelfer zum Wohle der Sicherheit Ihrer Mitbürger beteiligen?
Aufnahmevoraussetzungen
Wir können Sie, unabhängig von Ihrer Staatsangehörigkeit, in den FPolD aufnehmen, wenn Sie
- mindestens 18 Jahre und höchstens 65 Jahre alt sind,
- gesundheitlich in der Lage sind, die Ihnen übertragenen Aufgaben zu erfüllen,
- einen Schulabschluss oder eine abgeschlossene Berufsausbildung nachweisen können,
- die deutsche Sprache in Wort und Schrift beherrschen,
- nach Ihrer Gesamtpersönlichkeit geeignet erscheinen, die Aufgaben des Freiwilligen Polizeidienstes zu erfüllen,
- Sie jederzeit für die freiheitliche demokratische Grundordnung eintreten
und
- Sie nicht zu einer Freiheitsstrafe oder einer Geldstrafe von mehr als 89 Tagessätzen verurteilt worden sind.
Wenn wir Ihr Interesse geweckt haben und Sie bereit sind, an einer für Ihren Dienst notwendigen fachlichen Qualifikation teilzunehmen, setzen Sie sich bitte mit Ihrem Ansprechpartner des FPolD in Verbindung.
Mit Ihrem Engagement leisten Sie einen besonderen und wichtigen Beitrag für das Sicherheitsgefühl unserer Bevölkerung.
Foto: Uniform des Freiwilligen Polizeidienstes: Jacke, Schlips u. Basecap
Aufwandentschädigung
Als Angehörige des FPolD werden Sie ehrenamtlich tätig und erhalten für alle Ihre Aufwendungen eine pauschale Entschädigung.
Zusätzliche Informationen finden Sie hier:
Hessisches Freiwilligen Polizeidienstgesetz
(Gesetz über die aktive Bürgerbeteiligung zur Stärkung der inneren Sicherheit)