Kontrolle Kabinenaufenthaltsverbot auf der A 5

21.07.2022


Am Montag, 18.07.2022 erfolgten in der Zeit von 05.00 Uhr bis 10.00 Uhr auf dem Parkplatz Schäferborn der BAB 5 Frankfurt-Kassel durch die Verkehrsüberwachung der  Polizeiautobahnstation Mittelhessen und dem Bundesamt für Güterverkehr Kontrollen des gewerblichen Güterverkehrs über die Einhaltung der Sozialvorschriften.

Im Vordergrund stand dabei die Einhaltung der Vorgaben zur Verbringung der wöchentlichen Ruhezeit. Kraftfahrer im Straßengüter- und -personenverkehr dürfen, nach Artikel 8 Nr. 8 der VO (EG) Nr. 561/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates zur Harmonisierung bestimmter Sozialvorschriften im Straßenverkehr, die regelmäßigen wöchentlichen Ruhezeiten und jede wöchentliche Ruhezeit von mehr als 45 Stunden nicht in einem Fahrzeug verbringen. Sie bzw. der Arbeitgeber müssen eine Unterkunft mit Bett und Dusche suchen oder privat übernachten. Für die Einhaltung dieser Vorgabe hat das Unternehmen zu sorgen, bei dem der Fahrer beschäftigt ist. Diese Regelung ist seit 2020 in Kraft und soll die Arbeitsbedingungen der oft mehrere Wochen auf Tour befindlichen Kraftfahrer verbessern. Bei Verstößen gegen das Kabinenverbot werden sowohl der Fahrer als auch der Arbeitgeber mit einem Bußgeld sanktioniert.

Kontrollstelle auf dem Parkplatz Schäferborn an der BAB 5 Frankfurt-Kassel
Foto: Kontrollstelle auf dem Parkplatz Schäferborn an der BAB 5 Frankfurt-Kassel


Bei der Kontrolle wurden insgesamt 32 LKW überprüft. Sieben Fahrer verbrachten verbotswidrig eine wöchentliche Ruhezeit von mehr als 45 Stunden in ihren Fahrerkabinen auf dem Parkplatz Schäferborn. Zusammengenommen wurden von Fahrern und Arbeitgebern Sicherheitsleistungen in Höhe von 6.130 € erhoben.

Bei acht weiteren Verstößen gegen bestehende Sozialvorschriften (zu lange Fahrzeiten, fehlende Tageskontrollblätter) und Kabotagebestimmungen wurden Sicherheitsleistungen in Höhe von 2.650 € angeordnet. In zwei Fällen war die Ladungssicherung mangelhalft. Hier mussten die Fahrer vor ihrer Abfahrt nachbessern und ein Bußgeld von jeweils 90 € entrichten. Ein LKW war für den Transport der Ladung ungeeignet, so dass hier wurde ein Verfallverfahren eingeleitet wurde. Ein Fahrer war mit 99 km/h (nach Abzug von 6 km/h Toleranz) zu schnell und musste 170 € zahlen.