Opferschutz und Opferhilfe
Als Ansprechpartnerin für das Polizeipräsidium Mittelhessen steht Ihnen
Ruth Eismann
Polizeipräsidium Mittelhessen
Ferniestraße 8
35394 Gießen
Erreichbarkeit:
Telefon: +49 641 7006-2943
Fax: +49 611 32766-3300
E-Mail: praevention.ppmh@polizei.hessen.de
zur Verfügung.
Opfer einer Straftat oder eines Unglücksfalles leiden häufig nicht nur unter den unmittelbaren körperlichen und materiellen Schäden. Oft gerät auch ihr Sicherheitsgefühl ins Wanken, ihre Lebensqualität geht verloren oder wird stark eingeschränkt. Gerade in dieser Situation brauchen Opfer gezielten Rat, Hilfe und Beistand, um die Folgen einer Straftat oder eines Unglücks besser zu bewältigen, ihr Sicherheitsgefühl wieder zurück zu gewinnen und ihre berechtigten Ansprüche wahrzunehmen.
Um den Opferschutz auch innerhalb der Polizei zu gewährleisten, gibt es bei jedem Polizeipräsidium – so auch in Mittelhessen – eine(n) Opferschutzbeauftragte(n). Die Stelle ist bei der Abteilung Einsatz im Stabsbereich E 4 angesiedelt. Zudem hat jede Polizeidirektion eine(n) Opferschutzkoordinator(in).
Gemeinsam kümmern sie sich innerhalb der Behörde um die Opferschutzbelange, führen interne Schulungen durch und dienen als Ansprechpartner für alle Fragen des Opferschutzes und der Opferhilfe intern und extern.
In ihrem Aufgabenbereich wird die Opferschutzbeauftragte von den Opferschutzkoordinatoren der einzelnen Direktionen unterstützt.
Opferschutzkoordinatoren in Mittelhessen:
Opferschutzkoordinatorin der Kriminal- und der Polizeidirektion Gießen
Rebekka Jung
Ludwigstraße 51a
35390 Gießen
Telefon: +49 641 7006-2963
Opferschutzkoordinator der Polizeidirektion Lahn-Dill
Tobias Grebe
Hindenburgstraße 21
35683 Dillenburg
Telefon: +49 2771 907-108
Opferschutzkoordinator der Polizeidirektion Marburg-Biedenkopf
Björn Sack
Raiffeisenstraße 1
35043 Marburg
Telefon: +49 6421 406-103
Opferschutzkoordinatorin der Polizeidirektion Wetterau
Judith Pollesch
Grüner Weg 3
61169 Friedberg
Telefon: +49 6031 601-141
Bitte beachten Sie:
Die Ansprechstellen werden von Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten betreut, welche grundsätzlich verpflichtet sind, bei Kenntnis einer Straftat, Ermittlungen einzuleiten (163 StPO).
Die hier aufgeführten Ansprechpartner sind nicht rund um die Uhr im Dienst! Sollten Sie dringend Hilfe benötigen, wählen Sie bitte den Notruf 110.“
Mehr zum Thema "Opferinformationen" finden Sie im Internet auch unter: www.polizei-beratung.de