Medizinische Soforthilfe nach Vergewaltigung
„Jede Vergewaltigung ist ein medizinischer Notfall.“
Eine medizinische Versorgung der Opfer bleibt daher immer wieder aus, auch wenn diese erforderlich wäre. Angst und Schamgefühl sind oft Auslöser für den Wunsch keine Anzeige zu erstatten und somit auch keine medizinische Untersuchung vornehmen zu lassen.
Mit dem Programm
„Medizinische Soforthilfe nach Vergewaltigung“
haben Opfer nun die Möglichkeit sich untersuchen zu lassen, ohne dass die Polizei die Ermittlungen aufnimmt.
Im Hochwaldkrankenhaus in Bad Nauheim im Wetteraukreis können sich Betroffene medizinisch versorgen und untersuchen lassen. Die im Zusammenhang mit der Untersuchung erhobenen Befunde werden von den Ärzten anonymisiert und im Folgenden beim Gerichtsmedizinischen Institut in Gießen für ein Jahr aufbewahrt. Sollten sich die Opfer innerhalb dieses Jahres entscheiden, doch eine Anzeige erstatten zu wollen, so besteht die Möglichkeit auf diese Befunde zurückzugreifen.
Oft sind Opfer einer Vergewaltigung direkt nach der Tat nicht in der Lage oder willens, eine Entscheidung für oder gegen eine Anzeige zu treffen. Erst mit etwas Abstand zur Tat kommt der Wunsch, auf den Täter für seine Tat einer Bestrafung zuzuführen. Dann können die Befunde wichtiger Bestandteil in der Beweisführung sein. Nicht vergessen sollten Betroffene jedoch, dass die Ergebnisse einer Spurensicherung am Tatort und direkte Fahndungsarbeit nach möglicherweise unbekannten Tätern mit verstreichender Zeit schwieriger bis unmöglich wird.
Im Vordergrund des in der Wetterau neu initiierten Programmes steht jedoch der Gedanke, Opfern, Frauen wie Männern, ein Angebot zu machen, eine medizinische Versorgung in Anspruch zu nehmen, ohne gleichzeitig Anzeige zu erstatten.
Nähere Informationen zur medizinischen Sofortversorgung und wie Opfer das Angebot nutzen können, finden Sie hier Flyer
(2,71 MB).
Wer sich den Medizinern im Hochwaldkrankenhaus anvertraut, erhält dort auch weitere Hinweise auf Beratungsangebote, die den Betroffenen bei der Verarbeitung der Tat helfen können.
Das Programm entstand in Zusammenarbeit
- des Fachdienstes (Gesundheit) Jugend und Soziales und
- des Fachdienstes Frauen- und Chancengleichheit
des Wetteraukreises, - des Polizeipräsidiums Mittelhessen - Polizeidirektion Wetterau,
- des Gesundheitszentrums Wetterau gGmbH,
- des Instituts für Rechtsmedizin in Gießen,
- des Frauen-Notruf Wetterau e.V. und
- der Rechtsanwälte Dr. Kahl + Dr. Koch + Metz.